Mitglied werden

Habt Ihr die Sportart gefunden, die Euch Freude bereitet? Das Probetraining hat Euch gefallen?


Dann werdet Mitglied im TuS 09 Erkenschwick e.V.!


Ihr seid herzlich willkommen.

 

Aufnahmeantrag

 

Aufnahmebeitrag: Einmalig in Höhe des des entsprechenden Grundbeitrags.

 

Anlage 1
zur Beitragsordnung des TuS 09 Erkenschwick e.V.

a)
Beiträge ab  01.01.2012 in Euro

Grund-beitrag

Zuschläge

 

 

Leichtathletik Basketball Rhönrad Triathlon

Volleyball

Taekwondo

Tischtennis

Tanzen

Tanzen/
DiscoFox

 

Tennis **)

Erwachsene ab dem
vollendeten 25. Lebensjahr

9,50

1,00

1,50

2,00

2,00

7,00

6,50

14,67

Erwachsene zwischen dem vollendeten 18. und dem vollendeten 25. Lebensjahr

8,50

0,50

0,50

2,00

1,00

4,00

9,00

6,67

Ehepaare/Lebensgemeinschaften

16,60

 

 

 

 

12,00

15,40

19,65

Mutter/Vater und Kind bei gemeinsamen Angeboten

9,50

 

 

 

 

 

--

--

Kinder/Jugendliche
(bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)

7,00

0,50

 

2,00

1,00

4,00

--

1,83

Familien /Ehepaare mit Kindern/Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

21,40

 

 

 

 

14,00

--

--

fördernde Mitglieder

50% des Grundbeitrages abgerundet auf 10 Cent

Mitglieder von Kooperations-Vereinen

Z.Zt. kein Sonderbeitrag

 

Druckfehler/Irrtum vorbehalten

 

**) Tennis: Mitglieder, die vormals einen erhöhten Aufnahmebeitrag entrichtet haben, zahlen einen geringeren Beitrag (geschlossene Beitragsgruppe); weitere Kombinationen insb. Eltern/Kinder sind der Zuschlagsliste der Tennisabteilung zu entnehmen.

 

b)
Bezieher von Sozialhilfe/Arbeitslosengeld 2 bzw vergleichbarer Rechtsvorschriften zahlen – sofern der Beitrag nicht durch das Jobcenter bzw die Kommune gezahlt wird - 50% des Grundbeitrages zzgl. eines evtl. ungekürzten Abteilungszuschlages. Der entsprechende Nachweis ist innerhalb eines Monats nach Erteilung des Bewilligungsbescheides vorzulegen. Andernfalls wird der günstigere Beitrag erst ab Beginn des Monats, der auf die Vorlage des Nachweises folgt, berechnet.

 

c)
Die Beitragsobergrenze für Bezieher von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabegesetz beträgt 10 Euro mtl. bei Beitragszahlung durch den Leistungsträger.

 

d)
Zuschlag für Selbstzahler pro Buchung 2,00 Euro, außer bei Zahlungen durch den Leistungsträger im Rahmen des Bildungs- und Teilhabegesetz.

 

e)
Mahngebühren je Mahnung 3,00 Euro

 

f)
Der Grundbeitrag wird ab 3 Kindern um je 20% reduziert. Das Ergebnis wird auf volle 10 Cent abgerundet.

 

Stand: 01.01.2012